Stellungnahme zu Unterstellungen, strafbewehrter Veröffentlichung personenbezogener Daten und Aufrufe in SPD naher Facebookgruppe »Meine Stadt Göttingen«

1. Hinsichtlich Unterstellungen durch ein stellvertretendes Vorstandsmitglieds eines SPD-Ortsverein (Leine) in Göttingen in seiner, meiner Meinung nach SPD-Nahen Facebook-Gruppe, beziehe ich wie folgt Stellung:

Die Behauptungen von TOM S. ich sei entweder »blöde oder bösartig« in seiner von ihm verwalten Facebook-Gruppe widerspreche ich, ebenso widerspreche ich seiner Behauptung, ich hätte Göttinger Grüne als DKP bezeichnet. Eine Behauptung die er sowohl weltöffentlich in seiner Facebookgruppe, als in einem mittlerweile durch administrative SPD-Unterbezirk auf Facebook gelöschten Kommentar äusserte: Es handelt sich dabei um Unterstellungen, die ich, sollte es notwendig sein, auch als solche mit Belegen entlarven kann.

Aufmerksam gemacht das DKP unverpixelt Fotos von Antifaschist*innen veröffentlichte

Tatsache ist, dass ich in Tom S. Gruppe sowohl eine Grüne regional, als ein grünes Mitglied des Landtags und Innenausschuss, durch Markierung darauf aufmeksam gemacht habe, dass die DKP am 22. Juni auf Instagramm unverpixelt hochauflösende Fotos von Antifaschist*innen veröffentlichte. Das grüne Landtags-Mitglied bestätigte die Sichtung meines Kommentars durch einen WOW-Smillie.

Die Schilderung wie sie jüngst, am 5. Juli 26, der Göttinger Unternehmer Lutz Renneberg in einer Stellungnahme auf seiner Firmenwebseite https://www.lr-consult.de/ veröffentlichte

»Der SPD-Unterbezirksvorstand versucht mit unseriösen Mitteln die Fakten zu verdrehen.«

kann ich daher nicht nur nachvollziehen, sondern bestätigen.

Datenschutz / Aufruf zur Denuziation an Arbeitgeber

2. Darüber hinaus verurteile ich aufs Schärfste die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (Name des Arbeitgebers bzw. ehemaligen Arbeitgebers) in besagter, öffentlicher Facebookgruppe »Meine Stadt Göttingen« durch den Facebook-Account Tom S., ebenso hat Tom S. öffentliche Aufforderungen veröffentlicht, an Arbeitgeber politische Meinungen die TOM S. nicht gefallen zu denunzieren: So hatte ein Mensch, zu den Ereignissen eines Vorfalls mit einer Stichverletzung seine Sichtweise sachlich geschildert, aber auch Anteilnahme bekundet, darauf hin veröffentlichte TOM S. als Kommentar darunter:

»████ █████████ Ich hab jetzt die Schnauze voll von Dir. Ich schalte Dich jetzt stumm und schmeiße Dich irgendwann raus.
Und empfehle allen Gruppenmitgliedern beim nächsten Einkauf im ████████ mal zu fragen, ob das Unternehmen eigentlich weiß, dass einer der damit seit der Gründung verbundenen Namen, immer wieder und konsequent rechte Gewalt relativiert. Für Dich ist hier jetzt Sendepause,«

Und nachdem Tom S. für das Veröffentlichen des Arbeitgebers und seinen Aufruf den Arbeitgeber anzusprechen, von einigen seiner Gruppenmitgliedern kritisiert wurde, schrieb TOM S.:

»████████ ████████ Doch. Denn das hat eine Vorgeschichte. Und er ist mit dem Laden, der ja nun mal eher keine rechte Klientel anstrebt, untrennbar verbunden. Und auch wenn er da nicht mehr arbeitet, weil er im Ruhestand ist, muss sich ein Untemehmen so eine Frage gefallen lassen. Und kann sich dann ja klar positionieren.«

Auch Hetze über Landrat in der Facebook-Gruppe

In der Gruppe werden darüber hinaus öffentlich, seit mehreren Monaten mit Mutmassungen und teilweise durch eskalierendens Commitment in den darauf folgen Kommentaren, üble Ansichten verbreitet und gegen den amtierenden Landrat gehetzt.

Die SPD ist daher gebeten die Reisleine bei Ihrem stell. Vorsitzenden (Ortsverein Leine) zu ziehen, denn solches Verhalten, ist weder mit sozialdemokratischen Statuten, noch mit der freiheit-demokratischen Grundordnung vereinbar und es nährt gesellschaftliche Spaltung, stärkt extrem politische Ränder, wie wir sie u.a. in der AFD, aber auch in linken, autoritären und antisemitischen Strukturen beobachten können. Hier sollte sich mal ein guter SPD Freund um Tom S. kümmern, der vielfach 24/7 seine Gruppe betreut und dabei auch schon übernächtigt und sehr wütend wirkte.


Strafrechtliche Erwägungen

Abschliesend; persönliche, gegen mich gerichtete Difammierungen durch TOM s. kann ich noch tolerien (das bedeutet ertragen/aushalten), Grenzen jedoch werden massiv überschritten wenn personenbezogene Daten (Arbeitgeber) veröffentlicht werden und aufgerufen wird, den Arbeitgber bzw. ehemaligen Arbeitgeber anzusprechen. Da diese Sache aus meiner, strafrechtlicher Sicht ein Antragsdelikt ist, teile ich mit, dass ich mich in jurisitischer Prüfung befinde und abwäge was zu tun. Die der Zeit gegenseitigen, öffentlichen Anschuldigungen und Scherbengerichte, stärken aber unsere Demokratie nicht – Im Gegenteil.

Eine Anfrage an Tom S., einen Datenschutzbeauftragten für seine öffentliche Facebookgruppe zu benennen, wurde von seiner Seite in direkter Nachricht abgelehnt.

Betroffene von Antisemitismus und Neonazi-Bedrohungen aus Gruppe geschasst

Sowohl der mit Doxing und Denunziationsaufruf bedrohte Herr, der augenscheinlich anhand seiner öffentlichen Kommantare auch Betroffener von Antisemitismus (nach IHRA-Defintion) zu sein scheint, als auch ich als Betroffener von Neonazidemonstrationen an meinem Wohnort (und ich werde laut BKA-Auskunft im Zusammenhang mit NSU als Betroffener geführt), wurden durch Tom S., nachdem er sich an uns abgearbeitet hatte, aus seiner Gruppe geworfen. Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung, Anklage und Urteil alles von Tom S. öffentlich über seine Beklagten, die kein Gegenargument vorbringen durften.

Unschuldsvermutung gilt für alle – für Minderjährige besonders

Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat der auf vielen Ebenen angegriffen wird: Hier Stimmung zu machen, dass ein Mob entscheidet was richtig und was falsch ist und was zu tun ist, welche Strafe zu verhängen ist, wird uns in Deutschland in den Untergang führen. Und hinsichtlich aktueller Ereignisse, die Unschuldsvermutung gilt auch für einen 17 Jahre alten Minderjährigen aus dem Ostviertel, der öffentlich, auch in der Fcaebook-Gruppe vielfach als rechtsextremer Straftäter dargestellt wurde. https://www.goettinger-tageblatt.de/lokales/goettingen-lk/goettingen/messerstich-im-ostviertel-anwalt-des-17-jaehrigen-widerspricht-rechter-zuordnung-6LRF73SL4NEBLMVCLNPEZCE2ZA.html

Anwaltskanzlei des vermeintlich rechtsextremen 17 Jährigen steht auf NSU Liste

Zu der Kanzlei des Jungen, der durch den Anwalt Henner Garth aus der Göttinger Anwalts-Kanzlei Menge und Noack verteidigt wird, ist zu sagen: Einer der Gründer der Kanzlei, Dr. Harald Noack, der auch Landtags- und Kreistagsmitglied für die CDU war, steht wie ich, auf der NSU-Liste. https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/nsu-liste-polizei-bestreitet-goettinger-nicht-informiert-haben-2673517.html

Von daher, liebe SPD: Wir sind alle Antifaschist*innen!

(Der Verfasser dieses öffentlichen Blogbeitrags ist in einem gewerkschaftlichen und sozialdemokratischen Elternhaus aufgewachsen und erzogen worden, ebenso haben einer seiner Großväter, der Dreher Franz Dutiné, der über 65 Jahre sowohl in der SPD Pfeddersheim, als auch in der IG Metall und Arbeiterwohlfahrt erheblich engagiert war und seine Großmutter, die Schneiderin Mathilde Dutiné, die auch in der Nazizeit weiter Beiträge kassiert haben soll, ihn immer wieder dazu angehalten, mit Sozialdemokrat*innen und freiheitlichen und auch christlichen Demokrat*innen zusammen zu arbeiten. Der Verfasser ist vielfach von extremen Rechten und antisemitischen Linken in Göttingen als sogenannter «Antideutscher«, aber auch als »Anarchist« getaggt worden. Der Verfasser ist seit mehreren Jahren falschen Anschuldigungen, Datenschutzverletzungen und Schuldumkehr ausgesetzt.)

Glossar:

Das Scherbengericht (Ostrakismos, altgriechisch ὁ ὀστρακισμός ho ostrakismós; früher überwiegend latinisiert Ostrazismus) war in der griechischen Antike ein vor allem aus Athen bekanntes politisches Verfahren, um missliebige oder zu mächtige Bürger aus dem politischen Leben der Stadt zu entfernen. (Wikipedia)